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Pensionskasse Rundfunk – die Altersversorgung für Freie

Wie funktioniert die Pensionskasse Rundfunk?

Die Pensionskasse Rundfunk bietet freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von über 300 Produktionsunternehmen eine sichere und flexible Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Der Versicherungsschutz setzt sich aus eigenen Beiträgen und den Zuschüssen der Auftraggeber zusammen. Und die Pensionskasse Rundfunk erwirtschaftet zusätzlich Überschüsse.

Eine Übersicht aller Mitglieder der Pensionskasse Rundfunk auf Seite der Auftraggeber findet sich hier.

Flexible Beiträge

Unregelmäßige Einnahmen, wechselnde Auftraggeber, Auftragspausen: unser Beruf setzt maximale Flexibilität voraus. Wichtig ist deshalb eine Altersversorgung, die sich uns anpasst – und nicht umgekehrt. Die Pensionskasse Rundfunk bietet diese Absicherung speziell für Rundfunk- und Fernsehschaffende: Einfach in der Umsetzung und mit zahlreichen Wahlmöglichkeiten.

Wenn Du keine Einnahmen hast, zahlst Du automatisch auch keine Beiträge.

Sofern Du auf Lohnsteuerkarte arbeitest sind 4 Prozent Deines Honorars der übliche Beitrag für beide Seiten: Du zahlst 4% des Honorars ein und Dein Auftraggeber ebenfalls. Du selbst hast zudem jederzeit die Möglichkeit, Deinen Beitrag auf 7 Prozent des Honorars anzuheben, um so Deine Rentenansprüche zu erhöhen.

Falls Du selbständig auf Rechnung arbeitest liegt der Beitrag grundsätzlich bei 7 Prozent Deines Honorars. Wenn sich Dein Beschäftigungsverhältnis während der Mitgliedschaft ändern sollte, stellt sich die Pensionskasse Rundfunk flexibel darauf ein: Du kannst jederzeit und ohne großen Aufwand Deine Beiträge ändern oder Beitragspausen einlegen. Und dies bei Wahrung des vollen Leistungsumfangs.

Leistungen der Pensionskasse:
-       eine lebenslang garantierte Rente oder
-       einmalige Auszahlung.
-       Du bestimmst für beide Alternativen den Startpunkt zwischen dem 62. und 70. Lebensjahr.

Hinterbliebenenversorgung

Neben der Altersversorgung beinhaltet die Mitgliedschaft auch Versicherungsschutz im Todesfall. Als Hinterbliebene können neben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner auch Lebensgefährten mit gemeinsamer Haushaltsführung und Kinder benannt werden.

Ausführliche Informationen findest Du in der Infobroschüre der Pensionskasse Rundfunk.

 

Wer kann Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk werden?


Du kannst Mitglied in der PKR werden, wenn Du mindestens 18 Jahre alt bist und für Rundfunkanstalten oder teilnehmende Produktionsunternehmen arbeitest und dort nicht unbefristet fest angestellt bist. Also freie Mitarbeiter, feste Freie sowie befristet Angestellte und Teilzeitbeschäftigte

Den Aufnahmeantrag findest Du hier.

Rentenhöhe

Auch wenig bringt viel: Warte nicht auf finanziell bessere Zeiten, um mit der Renteneinzahlung zu beginnen – starte jetzt. Denn Deine spätere Rente setzt sich zusammen aus:

-       Deinen Beiträgen
-       den Beiträgen der Auftraggeber
-       und der Überschussbeteiligung.

Mit dem Rentenrechner der Pensionskasse Rundfunk kannst Du Deine Leistungen individuell berechnen.

Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 50 % Beitragszuschüsse vom Auftraggeber
  • garantierte, lebenslange Rentenzahlung
  • alternativ wählbare Kapitalauszahlung
  • flexibler Rentenbeginn zwischen 62 und 70 Jahren
  • Versicherungsschutz im Todesfall für Ehegatten, Lebenspartner bzw. Lebensgefährten sowie Kinder
  • jederzeit Wechsel in beitragsfreie Mitgliedschaft möglich – erworbene Ansprüche bleiben erhalten (z. B. bei Auftragspause, Festanstellung, Arbeitgeberwechsel, Elternzeit etc.)
  • Beitragsflexibilität: Beitragshöhe ist nicht fix, sondern hängt vom Honorar ab
  • steuerliche Förderung – Arbeitgeberbeiträge können bis zu 4.776 Euro jährlich steuerfrei sein
  • provisionsfreie Tarife – Beiträge kommen von Anfang an Ihrem Versicherungskonto zugute
  • insolvenz- und pfändungssichere Altersversorgung


Kontakt
Für Fragen oder eine persönliche Beratung steht die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse Rundfunk Ihnen gerne zur Verfügung:

Pensionskasse Rundfunk VVaG
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main

Telefon: 069 155-4100
E-Mail:
mail(at)pkr.de

 

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