Aufnahmebedingungen
Filmeditorinnen
und Filmeditoren
Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft sollten mindestens drei eigenverantwortlich geschnittene abendfüllende Filme oder eine gewisse Berufserfahrung bei Serie, Magazinbeitrag, Werbung, Reportagen oder Dokus nachgewiesen werden.
Außerdem kann als Referenzperson ein Mitglied des BFS angegeben werden, das für die berufliche Qualifikation bürgen kann.
Mitgliedsbeitrag: 50,- € (bzw. freiwillig erhöhter Beitrag 60,- € oder mehr), 30.- € (ermäßigter Beitrag – auf Antrag)
zum Online-Antrag auf Mitgliedschaft >
Junior-Editorinnen
und Junior-Editoren
Der BFS bietet für Berufsanfänger eine zeitliche befristete Aufnahme in der Verband zu einem verringerten Mitgliedsbeitrag.
Junior-Editor kann werden, wer nachgewiesenermaßen entweder
- eine abgeschlossene Ausbildung als Film- und VideoeditorIn oder MediengestalterIn oder
- ein abgeschlossenes Filmschnitt-Studium hat, oder
- einen Nachweis über die professionelle Berufstätigkeit als Editor/in erbringen kann.
Der Junior-Editoren-Status ist auf max. drei Jahre begrenzt. Danach ist eine Aufnahme in den BFS nach den oben beschriebenen Aufnahmebedingungen möglich.
Monatsbeitrag: 19,- €
Schnittassistentinnen
und Schnittassistenten
AssistentInnen bitten wir, Ihre Tätigkeit bei mindestens drei Produktionen und zusätzlich zu Regie/Produktion die Namen der Editorinnen oder der Editoren anzugeben.